Der BGH äußert sich in einem Beschluss vom 7.3.2017 zur Gefährlichkeitsprognose im Rahmen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei nicht erheblichen Anlasstaten.
Das zweite Dokument befasst sich mit einem Urteil des EGMK. Dort wird die Verletzung des Art. 8 EMRK gerügt...