Akte Recht – Gefährliches Werkzeug bei §250; Europäische Sicherungsanordnung bei elekt. Beweismitteln; Puigdemont

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Die Raubdelikte stellen eine stets examensrelevante Materie dar. Im Zusammenhang mit § 250 StGB ist die Problematik der Einstufung eines Werkzeugs als gefährlich weithin bekannt. Schwierigkeiten bereitet jedoch auch die Auslegung des Verwendens i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB. Hiermit beschäftigen sich die Richter in der vorliegenden Entscheidung.

 

Außerdem hat die EU-Kommission hat vor kurzem einen Vorschlag für eine neue Verordnung über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel vorgelegt. Die Verordnung soll Strafverfolgungsbehörden einen unmittelbaren Zugriff auf Daten die bei Dienstleistungsanbietern im Ausland gespeichert sind ermöglichen und neben die bisherigen Wege des Rechtshilfeverfahrens und der Europäischen Ermittlungsanordnung treten.

 

Des Weiteren hat der Fall Puigdemont in den Medien für großes Aufsehen gesorgt. Zwar hat das OLG Schleswig in seinem Beschluss vom 05.04.2018 dem Antrag auf Auslieferungshaft im Ergebnis stattgegeben, ob Puigdemont nach Spanien ausgeliefert wird oder nicht wird sich aber erst noch zeigen.