Akte Recht: Brandstiftung, Bedingter Vorsatz und Rücktritt; Der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte, §114 StGB

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Kurz vor Weihnachten musste sich der 4. Strafsenat noch mit dem Problemfeld „dolus eventualis“ bei einer versuchten schweren Brandstiftung auseinandersetzen. Der der Entscheidung zugrunde liegende Fall ist aber nicht zuletzt auch wegen der Rücktrittsproblematik bei Brandstiftungsdelikten äußerst prüfungsrelevant.

Das OLG Hamm beschäftigte sich in seinem Beschluss vom 12.2.2019 mit der Frage, wie das Tatbestandsmerkmal des „tätlichen Angriffs“ auf Vollstreckungsbeamte i.S.d. §114 I StGB auszulegen sei, nachdem dieses im Zuge des 52. StÄG im Jahr 2017 als selbstständige Strafnorm formuliert und mit einem erheblich höheren Strafrahmen versehen wurde. Im Ergebnis erteilte es den in letzter Zeit vermehrt aufgetretenen Stimmen aus der Literatur, die eine restriktivere Auslegung forderten, eine Absage. Die Begründung und den zugrundeliegenden Sachverhalt könnt ihr in der heutigen Akte Recht nachlesen.