Akte Recht: Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfen; Volksverhetzung – Angriff auf Frauen als Teile der Bevölkerung

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Foto © Lérot

Diese Woche stellen wir in Akte Recht zwei spanende Entscheidungen vor.

Das Prinzip des „Meldeverzugs“ ist seit März 2020 hinreichend bekannt – eine weitere Spielart werden Examenskandidat:innen demnächst kennenlernen: in den kommenden Examensterminen ist vermehrt mit Inhalten zu rechnen, die rechtliche Fragen zur Pandemiebekämpfung in den Mittelpunkt stellen. So eignet sich der heutige Akte Recht Fall zum Beispiel hervorragend für die mündliche Prüfung im Strafrecht: Prüfen Sie eine Strafbarkeit nach § 264 StGB (Subventionsbetrug) durch das Beantragen von Corona-Soforthilfen mittels Falschangaben zur Person oder förderungsersuchenden Unternehmen in mehreren Bundesländern! Das LG Stade hat’s vorgemacht und der BGH bestätigt.

Wenn Angehörige eines bestimmten Geschlechts durch ein Gericht nicht als „Teile der Bevölkerung“ definiert werden, schreit dies nach einer Revision. So auch im vorliegenden Fall, mit dem sich das OLG Köln mit eben diesem Thema zu befassen hatte und entschied, die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht ist taugliches Unterscheidungskriterium iRd Subsumtion unter den Begriff „Teile der Bevölkerung“ des § 130 StGB. Frauen sind somit als Teil der Bevölkerung iSd Vorschrift anzusehen.