Akte Recht: Objektive Zurechnung bei Dazwischentreten Dritter; Zur endgültigen Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung

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Im neuesten Akte Recht Fall beschäftigt sich der BGH mit einem AT-Klassiker: der objektiven Zurechnung bei vorsätzlichen Dazwischentreten Dritter. Die sehr lehrreiche Entscheidung reiht sich ein in eine mittlerweile fast unüberblickbare Dogmatik, weshalb sich die Lektüre sowohl für Anfangssemester als auch für Examenskandidaten lohnt.

In der zweiten Entscheidung befasste sich der 4. StR mit den Voraussetzungen für die Anordnung einer vorbehaltenen Sicherungsverwahrung und den Anforderungen für deren Darlegung im Urteil.