Akte Recht: Keine vorschriftswidrige Besetzung bei schwangerer Schöffin mit Beschäfti-gungsverbot, Strafbarkeit des Fälschens von Impfpässen gem. § 267 StGB u. § 277 StGB a.F.

Symbolbild zum Artikel. Der Link öffnet das Bild in einer großen Anzeige.
Foto © Lérot

„Beisitzerin“, „Richterin ohne Robe“, „Laienrichterin“… In dieser Akte Recht geht es um die sogenannten Schöffinnen. Der 5. Strafsenat führt euch dogmatisch in die Rolle der Schöffin im Strafverfahren. Außerdem verdeutlicht der Fall wie wichtig auch im Strafverfahrensrecht Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten – wie dem Arbeitsrecht – sind.

Die zweite Akte Recht befasst sich mit der von der h.M. abweichenden Rechtsprechung des Hanseatischen OLG zur Anwendung von § 267 StGB bei der Fälschung von Impfpässen und dessen Verhältnis zu § 277 StGB a.F.