Akte Recht: Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten, § 81b StPO; Abgrenzung von Täterschaft – Teilnahme beim sog. „Polizistentrick“

Symbolbild zum Artikel. Der Link öffnet das Bild in einer großen Anzeige.
Foto © Lérot

In dem heutigen Akte Recht Fall erhebt der Beschuldigte Verfassungsbeschwerde, nachdem er sich durch polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen gem. § 81b StPO in seinen Grundrechten verletzt gesehen hat. Dieser Fall führt die Maßnahmevoraussetzungen des § 81b StPO auf und betont die Wichtigkeit einer ordnungsgemäßen Abwägung zwischen dem Strafverfolgungsinteresse und dem Interesse des Beschuldigten.

Unser zweiter Akte Recht Fall zeigt die maßgeblichen Kriterien des BGH zur Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft auf, einem Abgrenzungsproblem welches in den Klausuren häufig zu oberflächlich bearbeitet wird.