In der heutigen Akte Recht wird die Hehlerei gem. § 259 StGB unter besonderer Berücksichtigung der Handlungsvarianten bei fortbestehender Mitverfügungsgewalt des Vortäters behandelt. Im Mittelpunkt steht die dogmatische Abgrenzung zwischen einem Sichverschaffen und bloßen Unterstützungshandlungen. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Frage, ob der potenzielle Hehler eine eigenständige Verfügungsgewalt über die Sache erlangt oder ob die Einflussmöglichkeiten des Vortäters fortwirken. Weiter ist für die strafrechtliche Bewertung die Einordnung der Vortat relevant.
Akte Recht: Sich-Verschaffen iSd. § 259 StGB bei Mitverfügungsgewalt des Vortäters
