Akte Recht: Bedingter Tötungsvorsatz bei Gefährdung eigener Rechtsgüter

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Wann nimmt ein Täter den Tod anderer wirklich „billigend in Kauf“ – und wann reicht das für einen versuchten Mord gerade nicht aus? Diese klassische Frage des Eventualvorsatzes bekommt neue Brisanz, wenn der Täter sich durch seine Handlung selbst in erhebliche Gefahr bringt. Kann jemand ernsthaft den Tod anderer wollen, wenn er zugleich sein eigenes Leben aufs Spiel setzt?

Mit genau diesem Spannungsfeld musste sich der BGH in einer aktuellen Entscheidung auseinandersetzen: Ein Brand im Treppenhaus, eingeschlossene Bewohner und ein Angeklagter, der die Entwicklung des Feuers beobachtet – reicht das für bedingten Tötungsvorsatz? Oder verlangt die Rechtsprechung mehr, um die innere Tatseite sicher festzustellen?

Warum der BGH hier die Grenzen des Vorsatzes neu konturiert und welche Rolle die Eigengefährdung dabei spielt, erfahrt ihr in der aktuellen Akte Recht.