Akte Recht: Der juristische Rechtsrat als strafbewehrte Beihilfe

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Die heutige Akte Recht behandelt die Frage, ob sich Rechtsanwälte einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen, wenn diese ein bekräftigendes Rechtsgutachten schreiben. Mit Beschluss vom 7. August 2025 stellt der BGH klar, dass auch berufstypische Tätigkeiten wie die Erstellung eines Rechtsgutachtens eine strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung darstellen können. Entscheidend ist dabei die Grenze zwischen vertretbarer juristischer Argumentation und bewusst irreführender Darstellung. Der Beschluss beleuchtet eindrucksvoll, wann anwaltlicher Rechtsrat den Schutz neutraler Berufsausübung verlässt.