Akte Recht: Entfernung des Angeklagten während der Zeugenvernehmung

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Das Strafverfahren lebt vom Grundsatz, dass der Angeklagte dem Prozessgeschehen folgen kann. Was aber gilt, wenn gerade seine Anwesenheit eine erhebliche Belastung für die Zeugin darstellen würde? Muss er zur Augenscheinseinnahme wieder in den Sitzungssaal zurückkehren oder darf sein Ausschluss nach § 247 StPO fortdauern? Mit diesem Spannungsverhältnis zwischen Anwesenheitsrecht und effektivem Zeugenschutz befasst sich eine aktuelle Entscheidung des BGH, die wir in unserer neuen Akte Recht näher vorstellen.