Urkundenfälschung mit dem PC – oder doch nur ein Entwurf? In einer aktuellen Entscheidung des BayOLG beschäftigt sich das Gericht mit der Urkundenqualität eines durch computertechnische Maßnahmen veränderten Anwaltsschreibens. Ist der Ausdruck des digitalen Dokument eine „Urkunde“ im strafrechtlichen Sinn? Welche Anforderungen müssen hierfür erfüllt sein? Die neue Akte Recht zeigt, warum hierbei eine fehlende Unterschrift für die Urkundenqualität entscheidend sein kann.
Akte Recht: Urkundenfälschung mit dem PC?
