Akte RechtAkte Recht: Begründungsanforderungen an Verwerfungsurteile nach § 329 StPO
Wer bei „Versäumnisurteilen“ nur an die ZPO denkt, wird in der heutigen Akte Recht durch das BayObLG an den § 329 StPO erinnert. Diese Norm ermöglicht es einem Berufungsgericht, die Berufung durch ein reines Prozessurteil ohne Entscheidung in der Sache zu verwerfen, wenn ein Angeklagter nicht zur Hauptverhandlung erscheint, ohne genügend entschuldigt zu sein. Auch […]Wer bei „Versäumnisurteilen“ nur an die ZPO denkt, wird in der heutigen Akte Recht durch das BayObLG an den § 329 StPO erinnert. Diese Norm ermöglicht es einem Berufungsgericht, die Berufung durch ein reines Prozessurteil ohne Entscheidung in der Sache zu verwerfen, wenn ein Angeklagter nicht zur Hauptverhandlung erscheint, ohne genügend entschuldigt zu sein. Auch […]