DFG-Projekt „Opferbeteiligung an internationalen Strafverfahren“

DFG-Projekt „Opferbeteiligung an internationalen Strafverfahren“

Die Beteiligung von Opfern von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen an internationalen Gerichtsverfahren hat seit der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) erheblich an Bedeutung gewonnen. Dabei steht das klassisch-liberale Strafverfahrensrecht vor der Herausforderung diese Opferbeteiligung ohne Verluste auf Seiten der Angeklagtenrechte zu integrieren.

Eine wichtige Frage des Projektes liegt darin, den Opferbegriff zu definieren und zu analysieren, nach welchen Kriterien Opfern die Teilnahme an der Strafverfolgung von individuellen Täter durch den IStGH gewährt wird. Worin bestehen die Schwierigkeiten und besteht gar eine Gefahr, durch ein hohes Maß an Selektivität, ungewollte Ungleichheiten unter den Opfern und Opfergruppen hervorzurufen? Am IStGH und an den außerordentlichen Kammern der Gerichte Kambodschas (ECCC) soll darüber hinaus die Entschädigung der Opfer über die Institution der Strafgerichte erfolgen. In diesem Aufgabenkomplex widmet sich das Forschungsvorhaben folgenden Fragen:

1) Definition des Opfers internationaler Verbrechen und Erforschung der Anerkennungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Strafverfahren.

2) Die Durchführung der Opferbeteiligung im Strafverfahren selbst.

3) Abwicklung der Entschädigungszahlungen durch das Gericht

 

Das Forschungsprojekt wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert und stellt einen Teil des Forschungsprogrammes ‚‚Anerkennung von Opfern in Transitional Justice – Prozessen‘‘ dar. Erforscht wird die Opferbeteiligung am IStGH und am ECCC aus rechtswissenschaftlicher und politikwissenschaftlicher Perspektive. Dadurch wird es ermöglicht, einerseits die internationale und nationale Praxis der Opferbeteiligung rechtsvergleichend zu untersuchen und andererseits die praktischen Funktionen und Kompetenzen der Behörden am IStGH und am ECCC in Bezug auf die Opfer zu identifizieren.

Die Fallauswahl beschränkt sich auf die Situationen, in denen der IStGH und die ECCC tätig sind. Der Fokus liegt auf den Situationen im Kongo (DRC), Kenia, Sudan (Darfur) und Kambodscha. Hierin ist auch eine Chronologie zu sehen, mittels der die Entwicklung und die Dynamik der Opferbeteiligungsvorschriften analysiert werden kann. Die Situation DRC wurde vom Staat selbst übertragen, in Kenia ermittelt der IStGH aufgrund eigener Initiative, die Situation in Darfur wurde schließlich vom Sicherheitsrat der UN an den IStGH übertragen.

Durch das Projekt wird angestrebt:

  • die Definition der Opfer gemäß dem IStGHSt und der VBO, dem ECCCSt und den internen Regeln rechtsvergleichend und rechtsdogmatisch aufzuarbeiten
  • die Beteiligungsvoraussetzungen für die Opfer am Strafverfahren zu identifizieren
  • die Entschädigungsformen für die Opfer darzustellen und kritisch zu hinterfragen