Akte RechtAkte Recht: Kein Beweisverwertungsverbot bei Spontanäußerungen
Können Spontanäußerungen, nachdem zuvor aufgrund des Gesundheitszustandes des Angeklagten ausdrücklich von einer Vernehmung abgesehen wurde, ein Beweisverwertungsverbot gem. § 136a StPO begründen? Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 24. April 2025 abgelehnt und sich dabei mit den Kriterien einer Vernehmung und vernehmungsähnlichen Situation auseinandergesetzt. Insbesondere sah das Gericht aufgrund der Aufklärung kein heimliches und […]Können Spontanäußerungen, nachdem zuvor aufgrund des Gesundheitszustandes des Angeklagten ausdrücklich von einer Vernehmung abgesehen wurde, ein Beweisverwertungsverbot gem. § 136a StPO begründen? Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 24. April 2025 abgelehnt und sich dabei mit den Kriterien einer Vernehmung und vernehmungsähnlichen Situation auseinandergesetzt. Insbesondere sah das Gericht aufgrund der Aufklärung kein heimliches und […]