Darknet-Forschung

Das „Darknet“ und die sogenannte „Underground Economy“ sind als neue Internetphänomene derzeit in aller Munde. Dabei ist das „Darknet“ zunächst gar nicht so düster und gefährlich wie es sein Name vermuten lässt. Es gibt gute und nachvollziehbare Gründe für Internetnutzer, an der Verschleierung ihrer IP-Adresse interessiert zu sein. So ist das „Darknet“ ein unschätzbares Werkzeug im internationalen Kampf um Presse- und Meinungsfreiheit gegen totalitäre Regime. Allerdings ist die Identitätsverschleierung – insbesondere unter zusätzlicher Nutzung virtueller Kryptowährungen (z.B. Bitcoin, Monero) als Zahlungsmittel – auch für kriminelle Akteure attraktiv. Die (vermeintliche) Anonymität in der „Underground Economy“ stellt die Strafverfolgungsbehörden vor neue Herausforderungen. Es stellt sich daher die Frage, wie eine effektive Strafverfolgung krimineller Darknetnutzer gewährleistet werden kann, ohne das legitime Interesse an und Recht auf Anonymität der legalen Nutzer zu stark einzuschränken.

Unsere Forschung geht dieser Frage aus einer verfassungs- und strafprozessrechtlichen Perspektive nach. Daneben beschäftigen wir uns – in Kooperation mit unseren technischen Forschungspartnern – mit informationstechnischen Lösungen zur Bekämpfung der Kriminalität im Darknet.

  • Die Aufnahme einer Podiumsdiskussion zum Thema „Darknet“ finden Sie hier auf Youtube.
  • Das Computer- und Tech-Magazin WIRED führte ein Interview mit unserem Mitarbeiter Dr. Christian Rückert zu den aktuellen DDoS-Angriffen auf Darknet-Handelsplattformen. Anders als teilweise in der Darknet-Community vermutet, glaubt Dr. Rückert nicht daran, dass die Angriffe von Strafverfolgungsbehörden geplant und durchgeführt werden. Den gesamten Artikel „Revierkrieg im Darknet“ finden Sie hier.