Cybercrime

Die Welt der Computerkriminalität

Die Digitalisierung der Welt macht auch vor dem Straf- und Strafprozessrecht nicht halt. Cybercrime gilt heute als Begriff für Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Internet stehen. Die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts definiert Cybercrime als „Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme sowie deren Daten richten oder die mittels dieser Informationstechnik begangen werden.“ (Quelle: PKS Bundeskriminalamt, Berichtsjahr 2014, S. 313)

Für Strafjuristen und Strafjuristinnen jeder Profession stellt der Bereich der Internetkriminalität eine neue Herausforderung in materiell-strafrechtlicher und strafprozessualer Hinsicht dar. In Kooperation mit dem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Hans Kudlich) und dem Lehrstuhl für IT-Sicherheitsinfrastrukturen (Prof. Dr. Felix Freiling) sowie in enger Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder erforschen wir die rechtlichen und technischen Fragen der Strafbarkeit und der Strafverfolgung von Cybercrime-Delikten.

Die Kooperation zwischen Informatikern und Juristen erstreckt sich hierbei nicht nur auf den Bereich der Forschung. Es werden auch gemeinsame Lehrveranstaltungen konzipiert und durchgeführt.