Akte RechtAkte Recht: Kumulatives Erfordernis der Erziehungsbedürftigkeit bei Jugendstrafen?
Was passiert, wenn ein Senat von der Rechtsprechung anderer Senate abweichen möchte? Er fragt an, wie in dem Anfragebeschluss des 5 StR zur Verhängung von Jugendstrafen nach § 17 II JGG. Bislang wurde eine Jugendstrafe grundsätzlich nur dann verhängt, wenn der Jugendliche erziehungsbedürftig ist, von dieser Auffassung weicht der 5 StR mit seinem Anfragebeschluss ab […]Was passiert, wenn ein Senat von der Rechtsprechung anderer Senate abweichen möchte? Er fragt an, wie in dem Anfragebeschluss des 5 StR zur Verhängung von Jugendstrafen nach § 17 II JGG. Bislang wurde eine Jugendstrafe grundsätzlich nur dann verhängt, wenn der Jugendliche erziehungsbedürftig ist, von dieser Auffassung weicht der 5 StR mit seinem Anfragebeschluss ab […]