Akte Recht: Verabredung zur Anstiftung zu einem Verbrechen auch ohne Haupttäter

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Strafloses Vorbereitungsstadium oder strafbare Verabredung zur Mordanstiftung nach § 30 II Var. 3 StGB? Vor dem Hintergrund dieser Abgrenzungsfrage formuliert der BGH die Anforderungen an die Konkretisierung der in Aussicht genommenen Anstiftungstat und lässt dabei auch eine Verabredung genügen, bei der ein potenzieller Haupttäter erst noch gefunden werden muss. Die Problematik ist insbesondere angesichts der Strafausdehnung von Relevanz und wird in der heutigen Akte Recht noch genauer beleuchtet.