Der 1. Strafsenat des BGH behandelt in dem Urteil vom März diesen Jahres zwei Probleme: Erstens die Frage, wie auf der Ebene der Angemessenheit bei der Notwehr mit einer Notwehrhandlung umzugehen ist, der Provokationen von beiden Seiten vorangingen. Zweitens die Problematik der subjektiven Vorausset...