Akte Recht: Beweisverwertungsverbot bei verbotener Vernehmungsmethode; Ehrenrührige Äußerung in „beleidigungsfreier Sphäre“

Symbolbild zum Artikel. Der Link öffnet das Bild in einer großen Anzeige.
Foto © Lérot
Beweisverwertungsverbote und die Fortwirkung von Beweiserhebungsfehlern in die Hauptverhandlung hinein sind immer wieder Thema der juristischen Ausbildung bis zum 1. Staatsexamen. Seit der Entscheidung des 2. Strafsenats des BGHs zum Erfordernis einer qualifizierten Belehrung wird über die Wirkungen einer solchen „qualifizierten“ Belehrung immer wieder in Rechtsprechung und Literatur gestritten. Der 3. Strafsenat entscheidet nun abermals gegen die zwingende Vornahme  „qualifizierten“ Belehrung und plädiert auf eine umfassende Abwägung des Einzelfalls zur Entscheidung über die Frage, ob eine Fortwirkung des Fehlers bis in die Hauptverhandlung besteht oder nicht.

Regelmäßig stellt sich bei einer potenziellen Beleidigung die Frage, ob die Äußerung in einer beleidigungsfreien Sphäre gefallen ist. Mit dieser Frage hatte sich auch das Kammergericht Berlin auseinanderzusetzen und führte in der Entscheidung ausführlich aus, unter welchen Voraussetzungen eine solche anzunehmen oder zu verneinen ist.