Akte RechtAkte Recht: Strafrechtliche Haftung beim Mittäterexzess
In der aktuellen Akte Recht wird ein BGH-Urteil zum Thema der strafrechtlichen Haftung beim Mittäterexzess vorgestellt. Laut BGH kann eine Tötung des Mittäters, die eine Überschreitung des Tatplans darstellt (Mittäterexzess), eine Fahrlässigkeit iSd § 222 StGB des Mittäters, der die Tatwaffe beschafft hat, begründen. Eine mittäterschaftliche Zurechnung des Todeserfolges iRd § 251 StGB kann dagegen […]In der aktuellen Akte Recht wird ein BGH-Urteil zum Thema der strafrechtlichen Haftung beim Mittäterexzess vorgestellt. Laut BGH kann eine Tötung des Mittäters, die eine Überschreitung des Tatplans darstellt (Mittäterexzess), eine Fahrlässigkeit iSd § 222 StGB des Mittäters, der die Tatwaffe beschafft hat, begründen. Eine mittäterschaftliche Zurechnung des Todeserfolges iRd § 251 StGB kann dagegen […]