Akte Recht: Schwere Brandstiftung; Anfangsverdacht der Geldwäsche

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Foto © Lérot

In der heutigen Akte Recht präsentieren wir zwei Entscheidung – eine des BGH und eine des BVerfG.

Ein Geflüchteter setzt aus Frust sein Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft in Brand, weil er mit seinem Flüchtlingsstatus in Deutschland zusehends unzufriedener wird. Der BGH entscheidet, dass dies unter die schwere Brandstiftung nach § 306a fällt, weil das Gebäude als teilweise zerstört anzusehen ist, wenn nur ein Zimmer der Flüchtlingsunterkunft durch den Brand stark beschädigt wurde.

In seiner Entscheidung zeigt das Bundesverfassungsgericht die Grenzen einer Wohnungsdurchsuchung aufgrund eines Geldwäscheverdachts auf und betont den hohen Stellenwert des Wohnungsgrundrechts. Ein Anfangsverdacht erfordert nicht nur konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für eine Geldwäschehandlung, sondern auch für das Herrühren des Gegenstandes aus einer Katalogtat. Diese muss zwar nicht in ihren Einzelheiten bekannt sein, jedoch konkretisiert.