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Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts. Stimmt schon, sagt der BGH, aber eben nicht ausschließlich. In einem aktuellen Urteil zeigt der 4. Strafsenat des BGH auf, inwieweit die Kognitionspflicht und die Beweiswürdigung dennoch revisibel sind. Außerdem eine Entscheidung des EGMR: Am 13. Juni 1958 sprach das Bezirksgericht Frankfurt (Oder) den Beschwerdeführer des verbrecherischen Angriffs gegen […]Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts. Stimmt schon, sagt der BGH, aber eben nicht ausschließlich. In einem aktuellen Urteil zeigt der 4. Strafsenat des BGH auf, inwieweit die Kognitionspflicht und die Beweiswürdigung dennoch revisibel sind. Außerdem eine Entscheidung des EGMR: Am 13. Juni 1958 sprach das Bezirksgericht Frankfurt (Oder) den Beschwerdeführer des verbrecherischen Angriffs gegen […]