Akte Recht

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Foto © Lérot

Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts. Stimmt schon, sagt der BGH, aber eben nicht ausschließlich. In einem aktuellen Urteil zeigt der 4. Strafsenat des BGH auf, inwieweit die Kognitionspflicht und die Beweiswürdigung dennoch revisibel sind.

 

Außerdem eine Entscheidung des EGMR: Am 13. Juni 1958 sprach das Bezirksgericht Frankfurt (Oder) den Beschwerdeführer des verbrecherischen Angriffs gegen die örtlichen Organe der Staatsmacht für schuldig. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Nach der deutschen Wiedervereinigung hob das LG Frankfurt (Oder) das Urteil aus dem Jahr 1958 aufgrund seiner Unvereinbarkeit mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit auf. Am 13. Februar 1995 sprach LG Frankfurt (Oder) eine Entschädigung in Höhe von 8.250 DM (4.128 €) gemäß dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zu. Nach der Gesetzänderung wurde dem Beschwerdeführer am 14. November 2007 eine monatliche besondere Zuwendung in Höhe von 250€ gewährt. In beiden Anträgen für die Entschädigung hat der Beschwerdeführer bekräftigt, dass er weder gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit verstoßen, noch für das Ministerium für Staatsicherheit der ehemaligen DDR gearbeitet hat.