Nuremberg Forum 2018 – 20 Jahre Rom-Statut

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20 Jahre nachdem das Römische Statut als Vertragsgrundlage für die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verkündet wurde, trafen sich Gründungsväter und –mütter mit internationalen Experten und Praktikern beim Nuremberg Forum 2018, um eine kritische Bilanz zu ziehen.

Professor Christoph Safferling wirkt als Vizepräsident des Kuratoriums der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien an der inhaltlichen Gestaltung des Jahresprogramms, so auch am Nuremberg Forum, mit. Eingeleitet durch die Eröffnungsredner, Chefanklägerin am IStGH Fatou Bensouda, und Bundesaußenminister, Heiko Maas, begann das Nuremberg Forum 2018 im Schwurgerichtssaal des Nürnberger Justizpalastes.

Die Diskussionsergebnisse des Nuremberg Forums 2018 lassen sich auf zwei Hauptpunkte zusammenfassen:

Benjamin Ferencz ermutigt alle mit „Never give up!“

Erstens die Bedrohung des IStGH von außen und zweitens die internen Herausforderungen. Als bedrohend von außen werden überwiegend die politischen Attacken wie sie jüngst von dem Sicherheitsberater des amerikanischen Präsidenten John Bolton öffentlich geäußert wurden. Auch die angekündigten und bereits laufenden Austrittsverfahren aus dem Römischen Statut wie von Südafrika und den Philippinen lassen sich zu Bedrohungen von außen zählen. Burundi hat als erster Staat die Völkerstrafrechtsgemeinschaft bereits verlassen. Die mangelnde Kooperation von Vertragsstaaten mit dem IStGH zeigt sich bei der Ausführung von Haftbefehlen und der Auslieferung von Verdächtigen. Sicherheitsratsmitglieder blockieren wichtige mögliche Ermittlungen des IStGH in Kriegsgebiete  n auf Territorien von Nicht-Mitgliedsstaaten. Mehr Diskussionen und politische Gespräche sind gerade mit den „stillen Staaten“ zu führen, die sich in einem inneren Rückzugmodus befinden oder sich eben nicht laut gegen die Attacken durch andere Staaten äußern.

ICLU-Mitarbeiterin moderiert das Panel zur Opferbeteiligung

Mehrmals wurde als größte interne Belastung die Auswahl der Richter_innen genannt. Zum wichtigsten Kriterium muss daher die Erfahrung im Gerichtssaal erhoben werden. Richter_innen, die in der ersten Aufbauphase des IStGH noch mit viel Erfahrung in Diplomatie und akademischem Wissen zur institutionellen Errichtung und der prozessualen Ausgestaltung beigetragen h

aben, braucht es jetzt nicht mehr – so die übereinstimmende Meinung der früheren IStGH Präsidenten Philippe Kirsch und Sang-Hyun Song. Zu den internen Herausforderungen am IStGH zählen auch die Beteiligung von Opfern während der Verfahren und die Reparationsentscheidungen nach der Verurteilung eines Täters. Während des Panels, das ICLU-Mitarbeiterin Michaela Lissowsky moderierte, wird die nicht-geklärte Zwitterrolle des Trust Fund for Victims nach den Entscheidungen von Kammern, aber auch im Institutionengefüge zwischen der Vertragsstaatenversammlung und der Victims Participation and Reparation Section des IStGH deutlich. Gerade zu dieser Frage wird das derzeit laufende DFG-Forschungsprojekt von ICLU zur Opferbeteiligung und Entschädigung am IStGH im kommenden Jahr neue Erkenntnisse liefern.

Zu Beginn des Nuremberg Forum hatte sich Benjamin Ferencz, Ankläger am Nürnberger Einsatzgruppenverfahren in einer Videobotschaft an die Konferenzteilnehmer_innen gewandt. Und bei aller Kritik über äußere Bedrohungen und interne Herausforderungen des IStGH bleibt Ferenczs optimistischer Appell an die anwesenden Völkerstrafrechtsgemeinschaft am meisten im Gedächtnis: „Never give up!“