In den letzten Monaten erging eine Reihe von Entscheidungen, die unter dem Schlagwort „Raserfälle“ bekannt geworden sind. Dass jedoch nicht jeder dieser vermeintlichen „Morde im Straßenverkehr“ im Kontext illegaler Autorennen steht – eine Fallgruppe, für die mit § 315d StGB extra eine neue Strafvorschrift für nötig erachtet worden war – zeigt die heutige Entscheidung des BGH, in der der Vierte Strafsenat erstmals das Vorliegen von bedingtem Tötungsvorsatz hält und damit im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg bestätigt.
