Akte RechtAkte Recht: Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl
Die Vollendung der Wegnahme bildet den entscheidenden Anknüpfungspunkt für die Abgrenzung zwischen Raub (§ 249 StGB) und räuberischem Diebstahl (§ 252 StGB). Mit dieser examensklassischen Abgrenzungsfrage befasst sich der BGH und konkretisiert, wann neuer Gewahrsam tatsächlich begründet ist. Warum dabei nicht die bloße Sachherrschaft ausreicht und welche Rolle die Verkehrsanschauung spielt, erläutert die neue Akte Recht.Die Vollendung der Wegnahme bildet den entscheidenden Anknüpfungspunkt für die Abgrenzung zwischen Raub (§ 249 StGB) und räuberischem Diebstahl (§ 252 StGB). Mit dieser examensklassischen Abgrenzungsfrage befasst sich der BGH und konkretisiert, wann neuer Gewahrsam tatsächlich begründet ist. Warum dabei nicht die bloße Sachherrschaft ausreicht und welche Rolle die Verkehrsanschauung spielt, erläutert die neue Akte Recht.