Akte Recht: EU-Haftbefehl nach Aufhebung einer Amnestie zulässig; Umfang der Hinweispflicht bei § 265 StPO

Symbolbild zum Artikel. Der Link öffnet das Bild in einer großen Anzeige.
Foto © Lérot

Die erste Entscheidung der heutigen Akte Recht kommt aus dem Gebiet des Europäischen Strafrechts und ist damit besonders interessant für Studierende des Schwerpunktbereichs. In dem Beschluss hat sich der EuGH mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Erlass eines Europäischen Haftbefehls auch bei Erteilung und späterer Zurücknahme einer Amnestie möglich ist oder ob darin ein Verstoß gegen den „ne bis in idem“-Grundsatz des Art. 50 der Charta besteht.

Die zweite Entscheidung befasst sich mit dem Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO, welcher neben dem Strafgesetz, auf das eine Verurteilung nach Auffassung des Gerichts möglicherweise gestützt werden kann, auch die Information entalten muss, durch welche Tatsachen die gesetzlichen Merkmale der Straftat als möglicherweise erfüllt angesehen werden.