Akte Recht: Online kommunizierende kriminelle Vereinigung; Luftpumpe als Scheinwaffe

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Wann eine kriminelle Vereinigung (in Abgrenzung zur Bande) vorliegt, ist, aufgrund der letzten Generation, ein derzeit viel diskutiertes Thema. Dabei wurde die Legaldefinition in § 129 Absatz 2 erst 2017 in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Ganz aktuell hat der BGH darüber entschieden, dass die reine Online-Kommunikation der Mitglieder der Annahme einer kriminellen Vereinigung nicht im Wege steht. Die Begründung hierzu findet ihr in unserer Akte Recht.

Unsere zweite Akte Recht beschäftigt sich heute mit einem Urteil des BGH zur Problematik der Scheinwaffen. In diesem Fall ist die Qualifikation einer Luftpumpe als Scheinwaffe zentraler Schwerpunkt. Auch diese Entscheidung trägt ungemein zu der Unübersichtlichkeit in diesem Komplex bei. Somit ist sie mit Vorsichtig zu Genießen.