Akte Recht: Befangenheit einer Staatsanwältin aufgrund ihrer feministischen Einstellung
Begründet eine kundgetane feministische Einstellung einer Staatsanwältin im Rahmen eines Verfahrens wegen Vorwürfen sexueller Gewalt eine Befangenheit und damit einen relativen Revisionsgrund? Mit dieser Frage beschäftige sich der BGH in seinem Beschluss vom 18.01.2024. Danach wird die Antwort auf diese pauschale Frage lauten müssen: „Es kommt darauf an.“ Worauf es in dem konkreten Fall bei der Beurteilung der möglichen Befangenheit der Staatsanwältin ankam, thematisiert die heutige Akte Recht.