Akte Recht: Lebenslange Freiheitsstrafe bei Raub mit Todesfolge

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Lebenslang für einen Raub mit Todesfolge, obwohl der Täter keinen Tötungsvorsatz hatte? Der BGH bestätigt genau das in einem Beschluss vom 1. Oktober 2024 (3 StR 324/24) und kehrt damit der einst skeptischen Haltung des Großen Senats von 1992 weitgehend den Rücken. Wie begründet der Senat die Höchststrafe, wenn „nur“ leichtfertig ein Leben aufs Spiel gesetzt wird – und worin liegt der besondere Unrechtsgehalt des § 251 StGB? Das lest ihr in unserer heutigen Akte Recht.