Akte Recht: Lebenslange Freiheitsstrafe bei Raub mit Todesfolge
Lebenslang für einen Raub mit Todesfolge, obwohl der Täter keinen Tötungsvorsatz hatte? Der BGH bestätigt genau das in einem Beschluss vom 1. Oktober 2024 (3 StR 324/24) und kehrt damit der einst skeptischen Haltung des Großen Senats von 1992 weitgehend den Rücken. Wie begründet der Senat die Höchststrafe, wenn „nur“ leichtfertig ein Leben aufs Spiel gesetzt wird – und worin liegt der besondere Unrechtsgehalt des § 251 StGB? Das lest ihr in unserer heutigen Akte Recht.