Akte Recht: Kein Beweisverwertungsverbot bei Spontanäußerungen

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Können Spontanäußerungen, nachdem zuvor aufgrund des Gesundheitszustandes des Angeklagten ausdrücklich von einer Vernehmung abgesehen wurde, ein Beweisverwertungsverbot gem. § 136a StPO begründen? Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 24. April 2025 abgelehnt und sich dabei mit den Kriterien einer Vernehmung und vernehmungsähnlichen Situation auseinandergesetzt. Insbesondere sah das Gericht aufgrund der Aufklärung kein heimliches und täuschendes Umgehen des Schweigerechts und damit einhergehenden Zwang gegen sich selbst auszusagen – mehr dazu in der heutigen Akte Recht