Akte Recht: Fortgeltung von Maßnahmen nach § 116 Abs. 1 StPO bei durch Urteilsrechtskraft erledigtem Untersuchungshaftbefehl

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Der BGH stellt ein Regelungsdefizit der StPO hinsichtlich der Frage fest, ob an einen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl angehängte Maßnahmen nach § 116 Abs. 1 StPO trotz Rechtskraft des zugehörigen Urteils fortgelten. Der BGH erblickt hierin eine Regelungslücke, welche ein Handeln des Gesetzgebers erfordert. Die zu dieser Streitfrage vertretenen Ansichten werden im Beschluss übersichtlich beleuchtet. Mehr hierzu erfahrt ihr in unserer heutigen Akte Recht.