Akte Recht: Die Tücken des Beweisantrages

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Wann liegt eigentlich wirklich ein Beweisantrag vor? Der BGH musste sich erneut mit den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Beweisantrag auseinandersetzen und stellt klar: Wer nur ein „Beweisziel“ formuliert, ohne die zugrunde liegenden Tatsachen zu benennen, stellt keinen wirksamen Beweisantrag.
Der Fall zeigt eindrücklich, wie leicht formale Fehler bei der Antragstellung zur Unwirksamkeit führen und wie wichtig die präzise Bezeichnung von Beweistatsache und Beweismittel bleibt. Mehr hierzu erfahrt ihr in unserer heutigen Akte Recht.