Auch eine Gartenlaube kann eine Wohnung sein. Diese Akte Recht befasst
sich mit einer aktuellen Entscheidung des BGH zum Wohnungsbegriff des §
244 Abs. 1 Nr. 3 StGB. Maßgeblich sei der Zweck der Stätte, nicht ihr
tatsächlicher Gebrauch. Ob eine Gartenlaube eine Wohnung i. S. d.
Vorschrift ist, sei somit eine Frage des Einzelfalls.
Akte Recht: Gartenlaube als Wohnung im Sinne von § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB
