Wie weit dürfen Ermittlungsbehörden gehen, um an die Daten eines Smartphones zu gelangen? Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung erstmals klargestellt: Die Polizei darf den Finger eines Beschuldigten zwangsweise auf den Sensor legen, um das Handy zu entsperren – wenn eine richterlich angeordnete Durchsuchung vorliegt, welche ausdrücklich auf das Auffinden der Mobiltelefone abzielt und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Unsere heutige Akte Recht beleuchtet ein wegweisendes Urteil, das nicht nur für Strafverfolgungsbehörden und Strafverteidiger, sondern für alle, die sich für digitale Grundrechte interessieren, von Bedeutung ist.
Akte Recht: Entsperren des Smartphones durch zwangsweises Fingerauflegen
