Wann liegt eigentlich Tateinheit zwischen Versuch und Vollendung vor – und wann handelt es sich um zwei getrennte Delikte? Der BGH hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit genau dieser Frage zu befassen: Kann jemand zugleich wegen einer vollendeten und einer versuchten Erpressung belangt werden, wenn beides denselben Geschädigten betrifft und Teil eines einheitlichen Tatplans ist? Die Antwort des Senats überrascht und rückt ein oft übersehenes Konkurrenzproblem in den Fokus: das Verhältnis von Versuch und Vollendung desselben Delikts. Mehr über die Hintergründe und die tragenden Erwägungen erfahrt ihr in der heutigen Akte Recht.
Akte Recht: Versuch und Vollendung desselben Deliktes
