Die „missbräuchliche“ Verwendung von Debitkarten am Geldautomaten stellt mit seinen zahlreichen Facetten einen Klausurklassiker dar. Der BGH musste sich mit dem Fall auseinandersetzen, ob bei willentlicher Überlassung einer Debitkarte samt PIN vom Berechtigten ein Computerbetrug in der Tatvariante der unbefugten Verwendung vorliegt oder ob sogar ein „einfacher“ Betrug vorliegt. Mehr zu der Entscheidung findet ihr in unserer heutigen Akte Recht.
Akte Recht: Computerbetrug – Keine unbefugte Verwendung bei freiwilliger Überlassung von EC-Karte und PIN
