Akte Recht: Moral und Regeln des Drogenhandels?

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Handelt ein Täter, der zur Unterstützung eines Dritten tötet, aus niedrigen Beweggründen? Der BGH stellt klar: in einer solchen Konstellation ist stets der Zweck der Hilfeleistung zu prüfen. Wird zu Rache, Machtdemonstration oder Selbstjustiz geholfen, liegen regelmäßig niedrige Beweggründe vor. Ausführlicher in der heutigen Akte Recht.