Handelt ein Täter, der zur Unterstützung eines Dritten tötet, aus niedrigen Beweggründen? Der BGH stellt klar: in einer solchen Konstellation ist stets der Zweck der Hilfeleistung zu prüfen. Wird zu Rache, Machtdemonstration oder Selbstjustiz geholfen, liegen regelmäßig niedrige Beweggründe vor. Ausführlicher in der heutigen Akte Recht.
Akte Recht: Moral und Regeln des Drogenhandels?
