Akte RechtAkte Recht: Werthaltigkeit der Forderung bei einer räuberischen Erpressung, §§ 253, 255 StGB; Letztes Revisionsurteil im NSU-Verfahren – André E.
Noch eine Entscheidung aus der Reihe der Vermögensdelikte. Es geht um die Frage der Werthaltigkeit einer Forderung, die Voraussetzung für die Begründung eines Vermögensschadens ist. Wer auf die Geltendmachung einer wertlosen, weil gänzlich uneinbringlichen Forderung verzichtet, erleidet dadurch keinen Vermögensschaden. Wann aber ist eine Forderung gänzlich uneinbringlich? Welche Kriterien der BGH zur Klärung dieser Frage […]Noch eine Entscheidung aus der Reihe der Vermögensdelikte. Es geht um die Frage der Werthaltigkeit einer Forderung, die Voraussetzung für die Begründung eines Vermögensschadens ist. Wer auf die Geltendmachung einer wertlosen, weil gänzlich uneinbringlichen Forderung verzichtet, erleidet dadurch keinen Vermögensschaden. Wann aber ist eine Forderung gänzlich uneinbringlich? Welche Kriterien der BGH zur Klärung dieser Frage […]
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