Akte Recht: Werthaltigkeit der Forderung bei einer räuberischen Erpressung, §§ 253, 255 StGB; Letztes Revisionsurteil im NSU-Verfahren – André E.

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Noch eine Entscheidung aus der Reihe der Vermögensdelikte. Es geht um die Frage der Werthaltigkeit einer Forderung, die Voraussetzung für die Begründung eines Vermögensschadens ist. Wer auf die Geltendmachung einer wertlosen, weil gänzlich uneinbringlichen Forderung verzichtet, erleidet dadurch keinen Vermögensschaden. Wann aber ist eine Forderung gänzlich uneinbringlich? Welche Kriterien der BGH zur Klärung dieser Frage aufstellt, könnt ihr hier nachlesen.

Mit Urteil vom 15.12.2021 fällte der BGH die letzte Revisionsentscheidung im sog. NSU-Verfahren, wodurch das erstinstanzliche Urteil des OLG München vollständig rechtskräftig wurde. Der 3. Strafsenat des BGH hatte nun noch über die Revisionen des Angeklagten André E. sowie der Bundesanwaltschaft gegen die ihn betreffende Verurteilung bzw. Teilfreisprüche zu entscheiden. In dem Urteil wird die bisherige Rechtsprechung des BGH zur sehr eingeschränkten Überprüfbarkeit tatrichterlicher Beweiswürdigung bestätigt. Außerdem äußerte sich der BGH zu den Tatbestandsmerkmalen des Unterstützens einer terroristischen Vereinigung. Die Akte Recht zum Urteil findet ihr hier.