Geschichtsbewusstsein schärfen!

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In der Juristischen Ausbildung soll nach dem Willen des Bundesjustizministeriums das Justizunrecht des 20. Jahrhunderts in Deutschland stärker in den Vordergrund gerückt und auch Prüfungsgegenstand werden. So sieht es ein Gesetzesvorschlag des BMJV vom 7.Juli 2017 zu § 5a DRiG vor. Und auch der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung spricht das Thema nationalsozialistisches Justizunrecht als Teil der Juristenausbildung an. Wir wollen diese Forderung am 7. Mai 2018 um 18 Uhr im Wassersaal der Orangerie mit entscheidenden Persönlichkeiten aus Ministerien, der Justiz und der Wissenschaft erörtern. Im Anschluss gibt es einen kleinen Empfang gesponsert von a*jfe. Wir freuen uns auf eine interessante Diskussion und über zahlreiche Gäste!