Der Erlanger Cybercrime Tag 2019

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Erlanger Cybercrime Tag 2019

Am vergangenen Mittwoch, dem 13.3.2019,  fand bereits zum dritten Mal der Erlanger Cybercrime Tag statt. Knappe 100 Besucher versammelten sich im wunderschönen Wassersaal der Erlanger Orangerie, um sich über die Tagungsthemen „Cyber-Finanzkriminalität und Virtuelle Geldwäsche“ auszutauschen. Wie in den letzten Jahren fand sich ein breit gefächertes Publikum bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Polizei- und Finanzbehörden, der Anwaltschaft, der Informatik und der Rechtswissenschaft sowie aus Wirtschaft und Industrie, insbesondere aus dem Bankenwesen, ein. Daneben hatten erfreulicherweise auch zahlreiche Studierende den Weg zur Tagung gefunden.

Der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat geförderte ECCT widmete sich mit den Themen „Cyber-Finanzkriminalität und Virtuelle Geldwäsche“ erneut brandaktuellen Problemfeldern. Finanzielle Transaktionen werden heute fast ausschließlich online vorgenommen, Bankgeschäfte werden nahezu vollständig im virtuellen Raum des Internets abgewickelt. Die Digitalisierung des Geldkreislaufs hat eine zunehmende Verlagerung der Finanzkriminalität in den virtuellen Raum zur Folge. Parallel ist in den letzten Jahren ein Anstieg der Verwendung von modernen IT-Technologien zur Geldwäsche zu beobachten. Bereits in den Begrüßungsworten der Vizepräsidentin Education der FAU, Professor Dr. Bärbel Kopp, und des Sprechers des Fachbereichs Rechtswissenschaft der FAU, Professor Dr. Jan-Reinhard Sieckmann, sowie in der Einführungsrede des Veranstalters, Professor Dr. Christoph Safferling, LL.M., wurden die gesellschaftlichen und rechtsdogmatischen Fragestellungen aufgeworfen, die diese Entwicklung mit sich bringt: Auf welche neuen Formen der Finanzkriminalität müssen sich Strafverfolger, Unternehmer und Bürger einstellen? Sind die bestehenden Strafgesetze hierfür ausreichend? Welche neuen Ermittlungsmaßnahmen und -werkzeuge müssen den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden, um eine wirksame Strafverfolgung von Finanzdelikten auch im virtuellen Raum zu ermöglichen? Und welche neuen Anforderungen ergeben sich durch die Virtualisierung der Finanzkriminalität und der Geldwäsche für die anwaltliche Beratung und die Compliance von Unternehmen?

Zur Beantwortung dieser und weiterer Fragen hatte die International Criminal Law Research Unit (ICLU) von Professor Christoph Safferling herausragende Experten aus unterschiedlichen Bereichen eingeladen. Den Anfang machte Dr. Boris Hemkemeier, Direktor für Information Security Consulting & Research bei der Commerzbank in Frankfurt. Dr. Hemkemeier bot dem Publikum mit anschaulichen Beispielen aus der Praxis einen guten Einblick in die Attacken von Cyberkriminellen, mit denen sich Banken und deren Kunden im alltäglichen Geschäft konfrontiert sehen. Ausgenutzt werden hierbei häufig keine Schwachstellen im technischen System. Vielmehr wird ein Tätigwerden der Bankkunden oder -mitarbeiter durch Phishing-Mails o.ä. herausgefordert, wodurch der Nutzer die Schadsoftware selbst installiert. Nach einer ersten Kaffeepause, die von den Besuchern für erste bi- und multilaterale Gespräche genutzt wurde, übernahm Andrea Link vom Bayerischen Landeskriminalamt das Rednerpult und schilderte Herausforderungen und Chancen, die sich den Strafermittlern durch moderne IT-Technologie stellen. Die Schilderung von allgemeinen Ermittlungsansätzen bei Finanzermittlungen unterlegte Andrea Link anschaulich mit Beispielen real geführter Ermittlungsverfahren gegen Cyber-Finanzkriminelle. Nach der Mittagspause führte Professor Maume der TUM School of Management der TU München in die rechtlichen Grundlagen im Umgang mit virtuellen Kryptowährungen und Geldwäscheregulierung ein. Neben der Frage der rechtlichen Einordnung der verschiedenen Tokenkategorien ging es hierbei insbesondere um die Regulierung von Kryptowährungen im Geldwäschegesetz und in der 5. Geldwäscherichtlinie und die Frage, ob diese den Besonderheiten von Kryptowährungen gerecht wird. Den Abschluss bildete der Vortrag von RA Dr. Alexander Cappel, der als Partner im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Compliance im Frankfurter Büro von Norton Rose Fulbright tätig ist. Dr. Cappel berichtete über die Beratung und Compliance sowie Verteidigungsstrategien in (virtuellen) Geldwäscheverfahren. Die sich anschließenden interessierten Nachfragen an Dr. Cappel sowie die rege Diskussion, die sich noch beim Stehempfang in lockerer Atmosphäre fortsetzte, verdeutlichen die aktuelle Brisanz und Relevanz des Themas.

Die ICLU freut sich über das rege Interesse an Cybercrime-Themen und wird die Veranstaltungsreihe im nächsten Jahr fortsetzen. Wir bedanken uns bei unserem Förderer, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie bei allen fleißigen Helfern, welche die Durchführung der Tagung erst ermöglichen.