Podiumsdiskussion mit dem Bayerischen Justizminister und Dr. Christian Rückert zum Thema „Cybercrime“ in Berlin

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© Bayerische Staatskanzlei ৷

Am 1.3. war unser Mitarbeiter Dr. Christian Rückert einer Einladung des Bayerischen Justizministers Prof. Dr. Winfried Bausback zu einer Podiumsdiskussion in der Bayerischen Landesvertretung in Berlin gefolgt. Neben Prof. Dr. Bausback und Dr. Rückert diskutierten der Parlamentarische Staatsekretär beim Bundesminister des Innern Dr. Günter Krings sowie der Bamberger Generalstaatsanwalt Thomas Janovsky unter Moderation von Dr. Helene Bubrowski von der FAZ aktuelle Herausforderungen im Bereich der Cyber-Kriminalität. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hatte leider krankheitsbedingt kurzfristig absagen müssen. Den Einstieg bildete dabei – tagesaktuell – der Hacker-Angriff auf das Auswärtige Amt. Hierbei herrschte Einigkeit bei den anwesenden Experten, dass dies wohl weniger als Fall „typischer“ Cyber-Kriminalität, sondern vielmehr als Akt der Cyber-Spionage eingeordnet werden müsse. Man wendete sich dementsprechend anschließend eher klassischen Feldern des Cybercrime zu: Thematisiert wurde vor allem der Handel mit illegalen Gütern im sogenannten Darknet. Zur Bekämpfung dieser und anderer krimineller Handlungen unter Nutzung von Computer- und Internettechnologie hat das Bayerische Justizministerium 2015 die Zentralstelle Cybercrime Bayern an der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eingerichtet und in letzter Zeit personell stark ausgebaut.

(© Bayerische Staatskanzlei ৷ Henning Schacht)

Die Diskutanten waren einhellig der Meinung, dass der Kampf gegen die Cyber-Kriminalität nur mit entsprechender personeller und technischer Ausstattung gewonnen werden kann. Hierfür ist auch eine Ergänzung der juristischen Ausbildung um grundlegende Inhalte der IT-Forensik notwendig (siehe hierzu auch die gemeinsame Lehrveranstaltung von Professor Safferling und Professor Freiling). Ebenso müsse die Strafverfolgung moderne Technologien (z.B. die Quellen-Telekommunikationsüberwachung bei verschlüsselter Kommunikation) zur Aufklärung von Straftaten im Internet einsetzen. Dr. Rückert thematisierte vor allem den Einsatz von Software zur automatisierten Auswertung von riesigen Datenmengen. Hier müssten jedoch noch einige grundlegende Fragen – wie zum Beispiel die Verwertung der Ergebnisse der Anwendung von statistischen Verfahren zur Beweisführung im Strafverfahren – geklärt werden. Schließlich sprachen die Teilnehmer über Rechtsfragen, denen man sich – auf nationaler wie internationaler Ebene – stellen müsse: Vor allem das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip stellt Strafverfolger in der grenzenlosen digitalen Welt in zunehmendem Maße vor Schwierigkeiten. Hier müsse geklärt werden, ob und wie nationale Strafverfolgungsbehörden auf Datenbestände im Ausland – vor allem bei Nutzung des Cloud-Computing durch Tatverdächtige – direkt zugreifen können. In der abschließenden Fragerunde stellten sich die Diskutanten noch den zahlreichen und interessanten Fragen aus dem Publikum, bevor der Abend durch einen Stehempfang mit Buffet abgerundet wurde.