Herausgabe der Abschlusshausarbeit sowie Hinweise zur Remonstration

Hinweis

Die Abschlusshausarbeit im Strafrecht wird am 4. Dezember 2019 um 18:00 Uhr im Raum JDC 1.281 herausgegeben und besprochen. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Besprechung zwingende Voraussetzung für eine Remonstration gegen die Prüfungsbewertung der Hausarbeit ist. Die Teilnahme an der Besprechung wird ausschließlich durch eine Handzeichnung der Prüfung durch den Referenten der Besprechung belegt.

Bitte beachten Sie zudem unbedingt die weiteren Remonstrationshinweise unter diesem Link!