Podiumsdiskussion am 30.1.2020: Der Strafprozess und seine Modernisierung – Trial and Error des Gesetzgebers

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Wir laden Sie herzlich zu unserer Podiumsdiskussion zum Thema „Der Strafprozess und seine Modernisierung – Trial and Error des Gesetzgebers“ ein, die am Donnerstag, den 30.1.2020 um 18:00 Uhr im Wassersaal der Orangerie stattfinden wird.

Auf dem Podium diskutieren folgende hochkarätige Gäste:

Dr. Margarete Gräfin von Galen, Fachanwältin für Strafrecht – Margarete von Galen studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg, Lausanne, Bonn und München. Nach ihrer Referendarzeit in München und Berlin ist sie seit 1983 als Rechtsanwältin zugelassen. 2004 wurde sie an der Humboldt Universität zu Berlin promoviert. Seit 1998 ist sie Fachanwältin für Strafrecht. Sie verteidigt und berät bundesweit Unternehmen und Einzelpersonen auf dem Gebiet des Strafrechts und übernimmt die strafrechtliche Begleitung von unternehmensinternen Untersuchungen. Sie nimmt als Sachverständige an Anhörungen des Deutschen Bundestages und der Europäischen Kommission teil und berät die EU-Kommission in Fragen der EU-Strafrechtspolitik. Als Mitglied und Europabeauftragte des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat sie zahlreiche Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben verfasst. Ebenso ist sie als Mitglied des Ausschusses Europarecht der Bundesrechtsanwaltskammer  mit Stellungnahmen zu europäischen Rechtsvorhaben befasst.

Barbara Richter-Zeininger, als VRi’in des Schwurgerichts am LG Nürnberg-Fürth ist sie tagtäglich mit der Aburteilung von Kapitalverbrechen befasst, zuletzt leitete sie u.a. die Prozesse um den „Doppelmord von Schnaittach“, den sog. „Reichsbürger und Todesschützen von Georgensgmünd“ und den „Messerstecher von St. Johannis“.

Prof. Herbert Landau wurde am 28. September 2005 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt und war dort bis zu seinem Ausscheiden am 20. Juli 2016 Mitglied des Zweiten Senats. Sein Dezernat umfasste das Recht des Öffentlichen Dienstes, das Straf- und Strafverfahrensrecht sowie das Staatskirchenrecht. Herr Prof. Herbert Landau hat eine Reihe von bedeutenden Senatsentscheidungen als Berichterstatter vorbereitet. Nur beispielhaft seien die Verfahren zur Untreue (BVerfGE 126, 170), zur Sicherungsverwahrung (BVerfGE 128, 326), zum Deal im Strafprozess (BVerfGE 133, 168) sowie zum kirchlichen Arbeitsverhältnis (BVerfGE 137, 273) genannt.

Prof. Dr. Henning Radtke, am 16.07.2018 zum neuen Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt, war zuvor Mitglied des Ersten BGH-Strafsenats, dem im Wesentlichen neben Revisionen in allgemeinen Strafsachen in Spezialzuständigkeit die Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen sowie in Militärstrafsachen zugewiesen sind. Radtke war zudem Mitglied in der vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz im Juli 2014 einberufenen Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens, die am 13.10.2015 ihren Abschlussbericht übergeben hat.

Moderation:

Dr. Reinhard Müller, FAZ – 1996 Promotion über den Zwei-plus-vier-Vertrag und das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Als Rechtsreferendar arbeitete er u.a. in der Abteilung für DDR-Unrecht bei der StA Dresden, in der Pressestelle des sächsischen Innenministeriums, an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer sowie in der Zentrale der Vereinten Nationen in New York. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen Eintritt in die politische Redaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung im Januar 1998. Beschäftigt mit „allem, was Recht ist“, und mit Innenpolitik. Seit Januar 2008 zuständig für die damals aus der Taufe gehobene Seite „Staat und Recht“, deren Hauptbeiträge 2011 in einem gleichnamigen Buch erschienen. Seit Juli 2012 verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“. Seit November 2017 zudem verantwortlich für F.A.Z. Einspruch, das neu auf den Markt gebrachte Digital-Produkt für Juristen und alle, die an der Welt des Rechts interessiert sind. Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins 2017 für seine „Gesamtleistung als Berichterstatter und Kommentator zu rechtspolitischen Themen“.

Wir freuen uns sehr über Ihre Teilnahme!