Akte Recht: Befangenheit von Dolmetschern und Beweisverwertung bei belauschtem Verteidigergespräch

Symbolbild zum Artikel. Der Link öffnet das Bild in einer großen Anzeige.
Foto © Lérot

In seinem Urteil vom 04.07.2018 (2 StR 485/17) bietet der BGH leichte Kost nach den Feiertagen: Mit einer Entscheidung zur Befangenheit von Dolmetschern, für die letztlich die gleichen Maßstäbe gelten müssen wie für eine Richterablehnung und zur Vertraulichkeit der Verteidigerkommunikation in Situationen, in denen der der Angeklagte erkennen hätte können, dass gerade keine geschützt Kommunikation stattfinden kann, liefert das Urteil gleich zwei Anknüpfungspunkte für eine StPO-Zusatzfrage.