JUP: Wichtige Hinweise zur Anfertigung und Abgabe von Seminararbeiten

Hinweis

Von einer raschen Öffnung der Bibliotheken ist zur Zeit nicht auszugehen. Gleichwohl soll das Studium weitergehen. Der Prüfungsausschuss der Juristischen Universitätsprüfung hat deshalb entschieden, dass die Seminarveranstalter*innen die Möglichkeit haben sollen, ab dem 20.4.2020 mit der Themenvergabe fortzufahren, soweit die Themen so zugeschnitten sind, dass eine angemessene wissenschaftliche Bearbeitung ausschließlich mit den digital zur Verfügung stehenden Mitteln möglich ist. Das wird sicherlich nicht bei allen Seminarthemen möglich sein. Die Seminarteilnehmer*innen, denen noch kein Thema ausgegebenen worden ist, werden von den Professor*innen darüber informiert, ob eine digitale Fortsetzung des Seminars angeboten wird. Niemand muss ich aber darauf einlassen – die Studierenden können auch ohne weitere Konsequenzen vom Seminar zurücktreten. Andernfalls bleibt es bei der vierwöchigen Bearbeitungszeit. Dann sollten auch die digitalen Ressourcen voll ausgeschöpft werden. Die UB bietet eine Fülle an Datenbanken, so dass eine Bearbeitung des Themas mit dem BeckOnline-Kommentar nicht ausreichen dürfte. Der beschränkte Quellenzugang wird bei der Bewertung berücksichtigt. Fristwahrende Abgabe ist die Einsendung des pdf. an das Dekanat und den Veranstalter.

Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele von dieser digitalen Möglichkeit Gebrauch machen würden.

Zuhause gesund bleiben!

Prof. Safferling, Vorsitzender des Prüfungsausschusses