Gedenken an die Opfer der NS-Gewaltherrschaft 

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Zentrales Monument der Treblinka-Gedenkstätte

Der 27. Januar ist der Internationale Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. An diesem Tag wurde vor 76 Jahren das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz durch die Rote Armee befreit, nachdem hier mehr als eine Million Menschen ermordet wurden. Wie kein anderer Ort verkörpert Auschwitz den Holocaust, wie er in der Wannseekonferenz am 20. Januar 1942 – vor 80 Jahren – beschlossen wurde. Auch die ICLU gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus und begrüßt nationale und internationale Anstrengungen des Gedenkens:

Vor wenigen Tagen, am Jahrestag der Wannseekonferenz, ist von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die von Deutschland und Israel verfasste Resolution gegen die Leugnung des Holocaust verabschiedet worden. Durch die Resolution wurde ein bedeutsames Zeichen gegen die Verzerrung von historischen Fakten und Antisemitismus gesetzt und eine klare Definition der Holocaustleugnung geschaffen.

Auf nationaler Ebene wurde das Strafrecht vor kurzem verschärft. Nach § 192a StGB (Verhetzende Beleidigung) ist seit September 2021 die Gesetzeslücke zwischen den Straftatbeständen der Volksverhetzung (§130 StGB) und Beleidigung (§185 StGB) geschlossen worden. Das Besondere an diesem Straftatbestand ist, dass es keines persönlichen Bezuges oder einer Öffentlichkeitswirkung bedarf. Somit werden verhetzende Parolen mit einer Strafe bewehrt unabhängig davon, ob der Täter sich unmittelbar dem Tatopfer gegenüber geäußert hat.